· Nachricht · Umsatzsteuer
Ausleihe aktueller und Verkauf älterer Lernmitteln
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Das LfSt Niedersachsen zeigt die Rechtsfolgen auf, die sich aus der Leihe und dem Verkauf von Büchern ergeben. |
Hintergrund
Die öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Mit dieser Möglichkeit unterstützen die Schulen die Erziehungsberechtigten bei ihrer Verpflichtung gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Schüler für die Teilnahme am Unterricht zweckentsprechend auszustatten, insbesondere die Lernmittel zu beschaffen.
Umsatzsteuerfolgen
Es ist zu unterscheiden:
- Ausleihe aktueller Bücher: Mit der Zurverfügungstellung von Büchern aus einer planmäßigen Sammlung von Büchern erfüllen die öffentlichen Schulen (nämlich mit dem Lernmittelbestand der jeweiligen Schule) den Begriff der öffentlichen Bücherei nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG. Die Umsätze aus der entgeltlichen Ausleihe sind (sofern steuerbar) von der Umsatzsteuer befreit.
- Verkauf älterer Bücher: Soweit ausgemusterte Lernmittel aus dem Bestand der Schulbücherei veräußert werden, sind diese Umsätze (soweit steuerbar) nach § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei.
Fundstelle
- LfSt Niedersachsen 14.3.18, S 7177 - 37 - St 182
Quelle: ID 46098361