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  • · Fachbeitrag · BFH legt EuGH Frage zur Vorabentscheidung vor

    Gutglaubensschutz bereits im Steuerfestsetzungsverfahren?

    Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige handelt u. a. mit Uhren. In ihren Umsatzsteuererklärungen wandte sie auf einen Teil ihrer Umsätze die Differenzbesteuerung an, bei der nicht der gesamte Verkaufspreis der Uhr, sondern lediglich die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen wird. Dies ist u. a. möglich, wenn der Vorlieferant, der der Steuerpflichtigen die Uhr verkauft hat, ebenfalls ein Wiederverkäufer ist. In den Fällen, in denen die Vorlieferanten in ihren Rechnungen an die Steuerpflichtige angegeben hatten, dass dies in Bezug auf die gelieferten Uhren der Fall sei, wendete die Steuerpflichtige die Differenzbesteuerung an.

     

    Nachdem das Finanzamt festgestellt hatte, dass die Angaben der Vorlieferanten in den Rechnungen teilweise unzutreffend waren, berief sich die Steuerpflichtige darauf, dass sie gutgläubig gewesen sei und berechtigterweise auf die Angaben ihrer Vorlieferanten habe vertrauen dürfen.