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  • · Fachbeitrag · Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes

    Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme wird temporär abgesenkt

    Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl. I 2022, 1743) wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1.10.2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet.

     

    In einem aktuellen Schreiben antwortet das BMF auf die wichtigen Mandantenfragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

     

    Frage 1: Für welche Gaslieferungen wird der Umsatzsteuersatz gesenkt?

    Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.

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