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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme

    Erdgas und Fernwärme unterliegen vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Hierzu positioniert sich das LfSt Bayern.

     

    Das LfSt Bayern ergänzt das BMF-Schreiben vom 25.10.2022 (III C 2 ‒ S 7030/22/100016 :005, 2022/1014041) sowie die auf der Homepage des BMF bereitgestellten FAQs (AStW 12/2022, 889) wie folgt:

     

    Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz

    Neben den Lieferungen von Erdgas und Biogas über das Erdgasnetz (unabhängig von ihrer Nutzung) sind auch die Lieferungen von Flüssiggas (LNG und LPG) per Tanklastwagen (sowohl zur Wärmeerzeugung als auch zur Erzeugung von Prozesswärme) sowie die Abgabe von CNG an der Tankstelle begünstigt.

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