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  • · Fachbeitrag · Achtung Steuerfalle

    Der vermeintlich günstige Ausländer repariert das VuV-Objekt

    Den Fachkräftemangel bekommen auch Vermieter zu spüren. Denn wird ein Handwerker für Reparaturen gesucht, dann haben diese oft keine Zeit oder die Angebote sind verhältnismäßig teuer. Daher werden immer öfter ausländische Handwerker für die Reparaturarbeiten verpflichtet. Doch hier ist Vorsicht geboten! Denn schnell tappen Vermieter in zwei praxisrelevante Steuerfallen.

     

    Musterbeispiel zum Hintergrund der Steuerfallen

    Marie ist Rentnerin und Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, welches sie vermietet. Für die erforderliche Dachsanierung wollte sie ihren Stammhandwerker verpflichten, der hatte aber keine Zeit. Und ein anderer Handwerker legte ihr ein aus ihrer Sicht überzogenes Angebot über 75.000 EUR vor. Weil das Objekt in der Nähe zur Grenze liegt, hat sich Marie auf dem ausländischen Markt umgesehen. Und siehe da: Ein ausländischer Handwerker kann die Sanierung nicht nur zeitnah vornehmen, sondern sein Angebot lautet nur über 65.000 EUR. Marie ist erfreut und nimmt das Angebot an. Nach Abschluss der Sanierung erhält sie die Rechnung über 65.000 EUR. Andere Unterlagen hat sie von dem Handwerker nicht erhalten.

     

    Steuern sparen durch den Werbungskostenabzug

    Weil Marie die Dachsanierung an einem Vermietungsobjekt vorgenommen hat, lassen sich die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dabei hat Marie ein Wahlrecht. Entweder sie macht die vollen 65.000 EUR im Jahr der Zahlung geltend (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Oder sie beantragt die Aufwendungen gemäß § 82b Abs. 1 EStDV gleichmäßig auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu verteilen. Das führt zwar zu einem zwischenzeitlichen Liquiditätsverlust, kann aber durch Progressionsvorteile zur Steuerersparnis beitragen.