· Fachbeitrag · § 6 UStG
Nachweiserleichterung bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an Flughäfen ‒ Scan-Verfahren
Das FM Schleswig-Holstein erweitert das Scan-Verfahren auf Flughäfen mit nicht gesicherter Zollpräsenz und benennt zugleich die deutschen Flughäfen mit vollständiger Zollpräsenz. |
Gemäß Erlass des FM Schleswig-Holstein vom 18.7.2023 (VI 3515-S 7510 ‒ 141897/2023) ist das sog. Scan-Verfahren als Nachweisführung für die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen i. S. d. Abschn. 6.6 Abs. 6 Satz 1 UStAE nur noch anzuerkennen, wenn es an Flughäfen zum Einsatz kommt, an denen die Zollverwaltung nicht vertreten ist.
Anzuerkennen ist das Scan-Verfahren zusätzlich auch an Flughäfen, an denen eine vollständige (räumliche wie zeitlich durchgängige) Präsenz des Zolls nicht gesichert ist.
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