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  • · Fachbeitrag · § 4 Nr. 21 UStG

    Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

    Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gem. § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betrieb ab dem 20.8.2010 eine Fahrschule. Sie war außerdem in den Jahren 2010 bis 2012 (Streitjahre) als selbstständige Fahrlehrerin für eine Weiterbildungseinrichtung G tätig.

     

    Die Weiterbildungseinrichtung war laut Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde eine in den Streitjahren anerkannte Bildungseinrichtung i. S. d. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung für Lehrgangsveranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung/Fortbildung und Umschulung als Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie führte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zum Erwerb von Fahrerlaubnissen der Führerscheinklassen C und D („Lkw- und Bus-Führerschein“) durch, die von der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III gefördert wurden.