· Fachbeitrag · § 4 Nr. 21 UStG
Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gem. § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige betrieb ab dem 20.8.2010 eine Fahrschule. Sie war außerdem in den Jahren 2010 bis 2012 (Streitjahre) als selbstständige Fahrlehrerin für eine Weiterbildungseinrichtung G tätig.
Die Weiterbildungseinrichtung war laut Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde eine in den Streitjahren anerkannte Bildungseinrichtung i. S. d. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung für Lehrgangsveranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung/Fortbildung und Umschulung als Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie führte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zum Erwerb von Fahrerlaubnissen der Führerscheinklassen C und D („Lkw- und Bus-Führerschein“) durch, die von der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III gefördert wurden.
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