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  • · Fachbeitrag · §§ 4 Nr. 17, 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

    Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer

    Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern beantwortet umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer.

     

    Ergänzend zu den Regelungen im UStAE ist Folgendes zu beachten:

     

    Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG

    Die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit speziell eingerichteten Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Voraussetzungen (besondere Einrichtung, medizinische Indikation) erfüllt sind (vgl. hierzu auch Abschn. 4.17.2 UStAE).