· Fachbeitrag · § 3 UStG
Strombilanzkreismodell
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern ordnet das Strombilanzkreismodell für Zwecke der Umsatzsteuer ein. |
Beim sog. Strombilanzkreismodell wird Strom aus erneuerbaren Energien auf einer Liegenschaft des Anlagenbetreibers (häufig juristische Person des öffentlichen Rechts – jPöR) erzeugt. Dieser Strom kann wie folgt verwendet werden:
- Verbrauch in der Liegenschaft der Stromerzeugung durch den Anlagenbetreiber selbst: In diesem Fall liegt keine Lieferung an den Netzbetreiber vor.
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