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  • · Fachbeitrag · § 3 UStG

    Strombilanzkreismodell

    Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern ordnet das Strombilanzkreismodell für Zwecke der Umsatzsteuer ein.

     

    Beim sog. Strombilanzkreismodell wird Strom aus erneuerbaren Energien auf einer Liegenschaft des Anlagenbetreibers (häufig juristische Person des öffentlichen Rechts – jPöR) erzeugt. Dieser Strom kann wie folgt verwendet werden:

     

    • Verbrauch in der Liegenschaft der Stromerzeugung durch den Anlagenbetreiber selbst: In diesem Fall liegt keine Lieferung an den Netzbetreiber vor.