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  • · Fachbeitrag · § 25 UStG

    Innenumsätze sind keine Reisevorleistung

    Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i. S. d. § 25 Abs. 1 und 3 UStG. Die Steuerpflichtige (Organträgerin) hat sich auch nicht auf die Unionsrechtswidrigkeit hinsichtlich der Zurechnung der Umsätze der Organgesellschaft berufen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige ist alleinige Gesellschafterin und seit dem XX.XX.2011 auch umsatzsteuerrechtliche Organträgerin der N-GmbH.

     

    Die Steuerpflichtige betrieb im Jahr 2011 (Streitjahr) einen Freizeitpark mit diversen Fahrgeschäften. Die Eintrittskarten, die zum Eintritt in den Park berechtigten, verkaufte sie vor Ort sowie online.

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