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  • · Fachbeitrag · § 2 UStG

    Unternehmerisch genutztes Privatvermögen

    Häufig nutzen Unternehmer für ihr Unternehmen auch Gegenstände des Privatvermögens, ohne dass die Absicht besteht, diese Gegenstände dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Insbesondere im Hinblick auf eine eventuelle Veräußerung der Gegenstände ist es zu empfehlen, bereits zu Beginn der unternehmerischen Nutzung die Nicht-Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren.

     

    Das vermeintlich nicht umsatzsteuerbare Privatgeschäft wird zum Umsatz, aus dem Veräußerungserlös ist die Umsatzsteuer herauszurechnen. Fraglich ist, wie sich dieses unerwünschte Ergebnis vermeiden lässt: Ein Fall aus der Beratungspraxis.

     

    Sachverhalt

    Der Mandant betreibt ein Renault-Autohaus in zweiter Generation. Wie schon sein Vater ist auch der Mandant privat ein großer Fan der Automarke. Von seinem Vater erbte er daher aus dessen Privatvermögen einen Renault Alpine A 110, selbst erwarb er für sich privat bereits 1999 einen der sehr seltenen Renault Spider. Nun hat der Mandant die Idee, die Fahrzeuge dauerhaft im Showroom auszustellen und mit guten Kunden auch kleinere Spitztouren zu unternehmen.