· Fachbeitrag · § 18 UStG, § 59 UStDV
Bloßer IT-Server ist keine feste Niederlassung oder Betriebsstätte
Die von § 59 S. 2 UStDV genannten Ansässigkeitskriterien sind richtlinienkonform auszulegen, sodass es für die Bestimmung der Ansässigkeit eines Unternehmers nach § 59 S. 2 UStDV insbesondere nicht auf den statutarischen Sitz einer Gesellschaft i. S. d. § 11 AO, sondern auf den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ankommt, der dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung entspricht (Anschluss an die Rechtsprechung des BFH). Ein im Inland betriebener IT-Server ohne eigene personelle Ausstattung begründet jedenfalls dann keine zur Ansässigkeit im Inland führende feste Niederlassung bzw. umsatzsteuerliche Betriebsstätte, wenn von dem Unternehmer im maßgeblichen Zeitraum keine im Inland steuerbaren Umsätze ausgeführt wurden. Das Personal eines mit der bloßen Wartung des Servers beauftragten externen Dienstleisters ist dem Unternehmer dabei nicht als eigenes Personal zuzurechnen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist eine deutsche GmbH. Alle Anteile an der Steuerpflichtigen hält die Z Limited, eine Gesellschaft britischen Rechts mit Sitz in England. Gegenstand des Unternehmens der Steuerpflichtigen sind nach dem Handelsregister das Anbieten, die Entwicklung und Implementierung von Cloud-Lösungen und Cloud-basierten Anwendungen für Unternehmen und Privatpersonen sowie damit in Zusammenhang stehende Geschäftsvorgänge. Die Steuerpflichtige verfügt über kein eigenes Personal in Deutschland und unterhält kein Büro im Inland. Die Geschäfte der Steuerpflichtigen werden von den zwei in Großbritannien ansässigen Geschäftsführern A und B von Großbritannien aus geführt. Die Geschäftsführer sind zugleich Direktoren der Z Limited.
Die Steuerpflichtige unterhält mehrere Server in einem Server-Rack in einem in Deutschland belegenen Rechenzentrum zur Speicherung von elektronischen Daten. Die diesbezügliche Eingangsrechnung der britischen Gesellschaft C Limited erging in englischer Sprache und weist u. a. eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und deutsche Umsatzsteuer aus.
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