14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Altersversorgung
Seit 1.1.26 gelten die neuen Regelungen zur Aktivrente. Danach dürfen sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei verdienen. Doch gilt diese Neuregelung auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und für angestellte (betagte) Familienmitglieder?
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Anwendungsfragen aus der Praxis zum neuen § 8 EStDV
Zum 1.1.2026 wurde die Regelung in § 8 EStDV zu eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert neu gefasst. Von dieser Neuregelung werden zahlreiche Unternehmer profitieren. Denn künftig müssen betrieblich genutzte Räumlichkeiten im privaten Eigenheim nur noch dann als Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn diese Räumlichkeiten mehr als 30 qm groß sind. Leider gibt es noch einige ungeklärte Anwendungsfragen aus der Praxis.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Berufsstand
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550) vor.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 11 EStG
Eine verdeckte Gewinnausschüttung fließt dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bereits dann zu, wenn dieser eine Überweisung an eine für ihn fremde Scheinfirma tätigt und der weitere Transfer des Geldes zurück an ihn selbst oder seine Angehörigen nur kraft eines schuldrechtlichen Vertrags mit dem faktischen Beherrscher der Scheinfirmen gesteuert wird.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 19 EStG
In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Verabschiedungsfeier eines Mitarbeiters – etwa beim Eintritt in den Ruhestand – in der Regel keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn für den ausscheidenden Mitarbeiter darstellen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und auf vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 20 EStG
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar – auch wenn sie in Raten geleistet werden. So hat es aktuell der BFH entschieden.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 21 EStG
Aufwendungen für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“, das die Teilnehmer durch die Vermittlung von Fachwissen befähigen soll, Ertragspotenziale steuerpflichtiger Mieteinnahmen bestmöglich zu nutzen und die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 23 EStG
Der BFH hat entschieden, dass auch ein hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG gilt. Ein Gewinn aus dessen Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist somit steuerfrei, weil es dem Wertverzehr unterliegt und kein typisches Anlageobjekt darstellt. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für sich allein betrachtet kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung, ob ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorliegt. Die ...
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2023 (2 BvR 1140/21; 2 BvR 1143/1) ist das verfassungsrechtliche Verbot der Doppelbesteuerung von Renten nicht individuell, d. h. einzelfallbezogen, sondern nur strukturell, d. h. bezogen auf ganze Rentnergruppen bzw. -jahrgänge zu prüfen.
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14.04.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Der pauschale steuerpflichtige Rentenanteil für Renteneintritte im Jahr 2014 beträgt 68 % und wurde vom Hessischen Finanzgericht mit Urteil vom 19.11.2025 als verfassungskonform bestätigt. Diese Festlegung auf Lebenszeit verstößt nicht gegen das Grundgesetz, auch wenn die Steuerlast für Neurentner stufenweise steigt.
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