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  • · Fachbeitrag · § 33 EStG

    Aufwendungen für das Medikament Ozempic im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas nicht nach § 33 EStG abziehbar

    Bei der Behandlung der beim Steuerpflichtigen diagnostizierten Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) mit Ozempic handelte es sich im Streitjahr 2023 um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i. S. d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung war daher ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) erforderlich.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Aufwendungen des Steuerpflichtigen für das Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG anzuerkennen sind. Das FA und nachfolgend auch das FG haben dies verneint, da der Nachweis der Zwangsläufigkeit nicht geführt wurde.

     

    Entscheidung

    Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige in den abschließend geregelten Katalogfällen des § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu führen (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV).