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  • · Fachbeitrag · Was wird aus dem Elektroschrott?

    Sammlung und Entsorgung von Elektro(nik)- abfällen erneut im Parlament

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Im September 2025 haben sich Bundestag und Bundesrat mit einem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Elektrogesetzes befasst, der die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern, Brandrisiken bei verbauten Lithium-Batterien minimieren und die Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten verbessern soll. Auf die Wirtschaft kommen neue Kosten zu.

     

    Hintergrund und Zielsetzung

    Durchschnittlich 880.000 Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) pro Jahr sind in den letzten zehn Jahren allein in Deutschland angefallen; hierunter fallen Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Spülmaschinen etc.), Haushaltskleingeräte (Toaster, Kaffeemaschinen; Mikrowellen), Unterhaltungselektronik wie TV, Video-Recorder) oder IT-Technik (PC, Mobiltelefone), um nur die wichtigsten zu nennen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten EAG aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAG sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwendige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

     

    Die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 20.10.15, BGBl I, 1739, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.22 [BGBl I, 2240]) geregelt. Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) oder bei Händlern (Fachgeschäfte, große Supermärkte) abgeben. Große Händler und Lebensmittelgeschäfte sind zur Rücknahme von Elektrokleingeräten verpflichtet, auch ohne Neukauf, und große Geräte nur bei Kauf eines gleichwertigen Neugeräts.