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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben

    Nachdenkliches zu dem neuen kassierenden BMF-Schreiben sowie den gleich lautenden Ländererlassen

    | Mit Schreiben vom 11.3.2020 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 10.3.2020. |

     

    Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 18.3.2019, AStW 7/2019, 557, Abruf-Nr. 45890968). Insbesondere enthält es wie diese eine sog. Positivliste.

     

    Die neue Positivliste

    Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben heißt das:

       

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