· Fachbeitrag · Update zu CSRD und CSDDD
Verschiebung der Anwendung der Nachhaltig- keitsberichtspflichten in Kraft getreten
Das EU-Gesetzgebungsverfahren für Teil 1 des sog. Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit ist abgeschlossen und nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 17.4.2025 in Kraft getreten. Dieser Teil des Omnibus-Pakets verschiebt teilweise die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und die Umsetzungs- und Anwendungsfristen der sog. Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Die Mitgliedstaaten haben jetzt bis zum 31.12.2025 Zeit, die Änderungen an den zwei europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. |
Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt. Nachdem das EU-Parlament am 3.4.2025 den Vorschlag der EU-Kommission COM(2025)80 in erster Lesung angenommen hat, hat der Rat am 14.4.2025 seinen formalen Beschluss gefasst. Bereits am 16.4.2025 wurden die Änderungen an den Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht (vgl. www.iww.de/s12899) und sind am Folgetag, den 17.4.2025 in Kraft getreten.
Teil 1 des Omnibuspakets I
Mit den jetzt in Kraft getretenen Änderungen wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD, (EU) 2022/2464) für Unternehmen der 2. Welle und 3. Welle um jeweils 2 Jahre verschoben. Das bedeutet für
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