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  • · Fachbeitrag · Update zu CSRD und CSDDD

    Verschiebung der Anwendung der Nachhaltig- keitsberichtspflichten in Kraft getreten

    Das EU-Gesetzgebungsverfahren für Teil 1 des sog. Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit ist abgeschlossen und nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 17.4.2025 in Kraft getreten. Dieser Teil des Omnibus-Pakets verschiebt teilweise die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und die Umsetzungs- und Anwendungsfristen der sog. Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Die Mitgliedstaaten haben jetzt bis zum 31.12.2025 Zeit, die Änderungen an den zwei europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

     

    Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt. Nachdem das EU-Parlament am 3.4.2025 den Vorschlag der EU-Kommission COM(2025)80 in erster Lesung angenommen hat, hat der Rat am 14.4.2025 seinen formalen Beschluss gefasst. Bereits am 16.4.2025 wurden die Änderungen an den Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht (vgl. www.iww.de/s12899) und sind am Folgetag, den 17.4.2025 in Kraft getreten.

     

    Teil 1 des Omnibuspakets I

    Mit den jetzt in Kraft getretenen Änderungen wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD, (EU) 2022/2464) für Unternehmen der 2. Welle und 3. Welle um jeweils 2 Jahre verschoben. Das bedeutet für