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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Fristverlängerung für die Garantiezusagen: Vielleicht lässt sich das drohende Unheil doch noch abwenden!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund.

    | Mit Schreiben vom 11.5.2021 hat sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern neu positioniert ( AStW 7/2021, 479 ). Die Interessenverbände laufen zu Recht Sturm! Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat das BMF die ursprünglich bis zum 30.6.2021 gesetzte Umsetzungsfrist nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert. |

     

    Worum geht es im Kern?

    Die Leistungen aus entgeltlichen Garantiezusagen von Kfz-Händlern sollen nach neuer Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums umsatzsteuerfrei erfolgen und im Gegenzug der Versicherungssteuer unterliegen.

     

    Beachten Sie | Kfz-Händler würden insoweit den Vorsteueranspruch verlieren!

     

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