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  • · Fachbeitrag · Übergewinnsteuer

    Kommt die Übergewinnsteuer und was bedeutet das eigentlich?

    In der Politik und in den Medien wird derzeit laut über eine Übergewinnsteuer diskutiert. Dabei sollen Übergewinne ‒ beispielsweise im Energiesektor ‒ zusätzlich besteuert werden. Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat eine 20-seitige Stellungnahme zur Übergewinnsteuer vorgelegt und kommt dabei zu der Erkenntnis, dass dringend von der Einführung einer Übergewinnsteuer abzuraten ist.

     

     

    Übergewinne in der Praxis abzugrenzen und versteuern zu wollen, führt zu willkürlichen Belastungen und Verzerrungen in der Produktionsstruktur, wodurch schädliche Verzerrungswirkungen drohen. Wirtschaftliche Aktivitäten sind zudem grundsätzlich Schwankungen ausgesetzt. Auf Perioden mit Übergewinnen können Perioden mit Untergewinnen folgen. Nur die Übergewinne zu besteuern und folgende Untergewinne zu ignorieren, widerspricht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Investitionsanreize würden zudem aufgrund der Übergewinnsteuer sinken.


    PRAXISTIPP | Die sehr interessante und aufschlussreiche Stellungnahme 03/2022 vom 25.7.2022 des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums zur Übergewinnsteuer ist unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.


    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 746 | ID 48549947

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