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  • · Fachbeitrag · Steuer- und Haushaltsrecht

    Drittes Entlastungspaket vorgestellt

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    Bundeskanzler Olaf Scholz und die Spitzenvertreter der Ampelparteien haben am 4.9.2022 nach einem Verhandlungsmarathon des Koalitionsausschusses von rd. 20 Stunden Vorschläge für ein 3. Entlastungspaket unter dem Titel „Deutschland steht zusammen“ mit einem Volumen von 65 Mrd. EUR vorgestellt. Bei entsprechender Umsetzung der Beschlussvorlage ergeben sich zusammen mit dem 1. und 2. Entlastungspaket Entlastungen für Bürger und Unternehmen in einer Größenordnung von 95 Mrd. EUR, um den Auswirkungen der Energiekrise zu begegnen. Das kurzfristig von den Chefs der Koalitionsparteien vorgestellte 200 Mrd. EUR schwere Energie-Entlastungspaket für Bürger und Unternehmen stößt auf internationale Kritik.

     

    Die wichtigsten Maßnahmen des 3. Entlastungspakets

    Energiepreispauschale

    Nach wochenlanger Diskussion sollen jetzt auch Rentenbezieher zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten. Studierende und Auszubildende bekommen einmalig 200 EUR (für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR auf den Weg gebracht worden, die über die Arbeitgeber ausgezahlt wird).

     

    Basisverbrauch für Strom

    Nach dem Willen der Ampelparteien soll für einen noch festzulegenden Basisverbrauch an Strom ein vergünstigter Preis gelten. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gibt es keine Preisbegrenzung. Einzelheiten müssen noch geklärt werden.

      

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