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  • 12.06.2019 · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung

    Testamentsvollstreckerin begeht Pflichtverletzung und schuldet Schadenersatz

    | Die Erblasserin bestimmte ihre fünf Kinder zu ihren Vorerben zu gleichen Teilen. Weiter ordnete sie eine Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstreckerin sollte den Nachlass in Geld umsetzen und unter den Miterben verteilen. Die Erblasserin hatte ausdrücklich in ihrem Testament festgehalten, dass zwei der Miterben bereits zu Lebzeiten Vorempfänge erhalten hatten, die bei der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen seien. |

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