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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Bundesfinanzminister stellt Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vor

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat der Öffentlichkeit am 10.8.2022 Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz mit einem Entlastungsvolumen von rd. 10 Mrd. EUR vorgestellt, wodurch 48 Mio. Steuerpflichtige entlastet werden sollen. Hiernach sind Maßnahmen vorgesehen zum Ausgleich der sog. „kalten Progression“, eine Anhebung des Grundfreibetrags sowie Erhöhungen des Kindergelds und der Kinderfreibeträge. Die Pläne sind bei Abgeordneten der Koalitionsparteien SPD und Grüne sowie bei einigen Wirtschaftswissenschaftlern in die Kritik geraten, weil ihnen das Konzept nicht ausgewogen erscheint. Kanzler Scholz hat dagegen die Pläne Lindners als einen „guten Aufschlag“ bezeichnet und weitere Entlastungen (beim Wohngeld und Bürgergeld) im Rahmen eines Gesamtpakets angekündigt. Im Herbst dieses Jahres soll dem Kabinett ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

     

    Vorgeschlagene Eckpunkte

    Seit 2016 ist es gängige staatliche Praxis, die „heimlichen Steuererhöhungen“ in Form der kalten Progression auszugleichen. Mit den von ihm vorgeschlagenen Eckpunkten für ein „Inflationsausgleichsgesetz“ will Bundesfinanzminister Lindner die Folgen der Inflation durch folgende Maßnahmen eindämpfen:

     

    Anhebung des Grundfreibetrags im Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)

    Anhebung des Grundfreibetrags

       

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