09.05.2025 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
11.850 EUR im Monat sind kein Aufwandsersatz mehr – sondern Vergütung
| Ein pauschal gewährter monatlicher „Aufwandsersatz“ ist ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt, wenn dessen Höhe auf eine ernste Erwerbsabsicht schließen lässt. Das entschied das SG Berlin bei einem Vorstandsmitglied eines Berufsverbands, der eine monatliche Zahlung von 11.850 EUR erhielt. |
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