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  • · Fachbeitrag · Rund um den Bausparvertrag

    Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag: Wann fließen die Zinsen zu?

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Ulbrich

    „Comeback der Bausparkassen“, schrieb der Finanztest 9/2022. Bei steigenden Zinsen wird auch das Bausparen für konservative Anleger wieder attraktiver. Dies gilt insbesondere für Verträge, bei denen ein zusätzlicher Bonus in Aussicht gestellt wird. Dabei wird ein zusätzlicher Zins rückwirkend seit Vertragsbeginn zugesagt, wenn der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren aber auch noch viele Altverträge mit hoher Verzinsung von Bausparkassen gekündigt, die jetzt ausgezahlt werden. Dies hält offenbar weiterhin an, sodass die Verbraucherzentrale NRW e.V. noch im Oktober von einer Kündigungswelle berichtete. Ob nun der Abschluss eines neuen oder die Kündigung eines alten Vertrags ‒ fraglich ist, ob die Bonuszinsen wie die übrigen Zinsen jährlich zufließen und zu versteuern sind oder erst bei ihrer Auszahlung. Der BFH hat dies kürzlich beantwortet.

     

    Ausgangsfall

    Der Kläger war im Streitjahr 2013 Rentner. Bereits im Jahr 1995 schloss er einen Bausparvertrag ab.

     

    In den zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) heißt es u. a., dass der Kunde flexibel bestimmen könne, wie der Bausparvertrag genutzt werde. So könne man sich z. B. für eine attraktive Rendite mit Guthabenzinsen bis zu 4,75 % entscheiden, wenn man das Bauspardarlehen nicht benötige. Mit dem Tarif könne man „die unterschiedlichen Ziele erreichen, auch wenn sich diese einmal ändern sollten.“ Denn alle Wahlmöglichkeiten stünden dem Kunden „bis zur Zuteilung offen und gelten rückwirkend, sodass eine Änderung (…) keine Nachteile bringt.“

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