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  • · Fachbeitrag · Kurz gemeldet

    Wichtige Nachrichten für den Beratungsalltag

    Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen für die berufliche Praxis in Kurzform.

     

    Änderungen zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026

    Das BMF hat zu den Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren und den damit verbundenen Änderungen im UStAE hingewiesen (BMF 2.6.26, III C 3 – S 7359/00081/001/030).

     

    Besteuerung der Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“

    Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Leistungen eines US-amerikanischen 401(k)-Plans aufgrund der Vergleichbarkeit zu inländischen Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen „nicht“ unter die Vorschrift des § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG fallen. Stattdessen sind die Leistungen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu besteuern (s. dazu auch BFH 25.7.25, X R 23/22).

     

    Europa: Mehrseitiges Übereinkommen über die Kommission zur Beteiligung internationaler Steuerstreitigkeiten

    Das BMF hat darüber informiert, dass Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden die technischen Verhandlungen über das mehrseitige Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Multilateral Covention on the International Tax Dispute Resolution Commission – ITDRC) abgeschlossen haben, www.iww.de/s15826.

     

    Neues DBA zwischen Deutschland und der Ukraine

    Am 19.5.2026 wurde in Paris ein neues DBA zwischen Deutschland und der Ukraine unterzeichnet. Dieses neue DBA ersetzt das DBA vom 3.7.1995. Das neue DBA wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt, www.iww.de/s15827.

     

    Bürokratieabbau: Pilotprojekt „Schneller Gründen“ gestartet

    Gründen in Deutschland soll schneller möglich sein. Insbesondere die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung sollen in einem einzigen, durchgängigen digitalen Prozess gebündelt werden (BMDS, www.iww.de/s15828.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 584 | ID 50892253

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