· Fachbeitrag · § 22 EStG
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k)-Pension Plan
Zahlungen aus einem Pension Plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. b EStG zu versteuern. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Zahlungen aus einem im Jahr 1999 abgeschlossenen US-amerikanischen Altersvorsorgeplan (sog. 401(k)-Plan) als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. b oder Buchst. c EStG zu versteuern sind.
Das FA vertrat im Streitfall die Auffassung, die Auszahlung aus einem 401(k)-Plan sei nach § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. b EStG zu besteuern. Diese Regelung sei auch auf ausländische Versorgungseinrichtungen anzuwenden und nicht etwa auf solche beschränkt, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterlägen. Das FG subsummierte die Auszahlung aus einem 401(k)-Plan dagegen als Leistung einer Versorgungseinrichtung unter die sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG.
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