· Fachbeitrag · Kurz gemeldet
Wichtige Nachrichten für den Beratungsalltag
Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen für die berufliche Praxis in Kurzform. |
E-Rechnung: FAQ-Katalog der BStBK
Die BStBK hat einen FAQ-Katalog zur elektronischen Rechnung veröffentlicht, in dem Fragen zur Einführung der E-Rechnung sowie zur Ablage, Aufbewahrung und Löschung nach GoBD-Kriterien beantwortet werden (BStBK, PM 17.3.26). Hinzuweisen ist darauf, dass auch der FAQ-Katalog des BMF weiterhin besteht und regelmäßig ergänzt wird.
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken
Das BMF hat nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem BMF-Schreiben zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz in Bezug auf das veröffentlichte BFH-Urteil vom 30.6.2022 (V R 25/21) Stellung bezogen (BMF 3.3.26, III C 3 – S 7117-e/00003/005/058).
Wesentliche Rechte und Mitwirkungspflichten bei Außenprüfungen
Das BMF hat sein Schreiben mit Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (BMF 17.2.25, IV D 3 – S 0403/00009/001/009) durch einen geänderten Verweis aktualisiert (BMF 23.2.26, IV D 2 – S 0403/00009/001/031).
Rahmenkonzept für eine neue Gesellschaftsform
Das BMJV und das BMF möchten die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Modernisierung für das Recht der Genossenschaften umsetzen. Dazu ist eine neue Gesellschaftsform vorgesehen, nämlich die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Ausführungen dazu finden sich in einem im März veröffentlichten Merkblatt, www.iww.de/s15372.
Digitale Steuererklärung mit „okELSTER“
Ab Sommer 2026 soll in der App „MeinELSTER+“ eine neue Funktion „okELSTER“ verfügbar sein. Damit sollen digitale Steuererklärungen einfacher auszufüllen sein. Das FA stellt mit okELSTER bereits alle notwendigen Steuerdaten bereit und macht einen Vorschlag für die Steuererklärung, der vom Steuerpflichtigen nur bestätigt werden muss (OFD Baden-Württemberg, 13.2.26). Mandanten sollten jedoch informiert werden, dass diese neue Funktion keinerlei Steuertipps gewährt.
Fragen und Antworten zum BEPS-Projekt
Steuerberater, die international tätige Mandanten betreuen, sollten die Grundsätze zum BEPS-Projekt in den Grundzügen kennen. Ziel des BEPS‑Projekts ist die Vermeidung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen durch grenzüberschreitende Sachverhalte durch Anpassungen nationaler Vorschriften. Das BMF hat am 12.2.2026 einen FAQ‑Katalog veröffentlicht (www.iww.de/s15373), der einen ersten Überblick über die Aktionspunkte des BEPS‑Projekts (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting) bietet.