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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Genossenschaftsgesetz soll (endlich) modernisiert werden

    von Dr. Sascha Genders

    Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Genossenschaftsrechts verständigt (Bundesregierung 2025, Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, Rn. 2815 ff., S. 88). Hierzu gehört nicht nur die Absicht, eine neue, eigenständige Rechtsform Gesellschaft mit gebundenem Vermögen einführen zu wollen, sondern darüber hinausgehende Modernisierungsaspekte allgemeiner Natur. Eine Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) war bereits Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens in der letzten Legislaturperiode, wurde zugleich nicht abgeschlossen und liegt nun in modifizierter Form als Referentenentwurf des BMJV vor.

     

    Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Rechtsform oder einzelnen Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung soll durch Bürokratieabbau die Gründung einer Genossenschaft vereinfacht werden sowie den Anforderungen der Digitalisierungen Rechnung getragen werden. Folgende Aspekte lassen sich hierbei stellvertretend aus dem Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (GenG-E ) nennen:

     

    Modernisierung durch Digitalisierung

    Ein Wesenskern der geplanten Änderungen des GenG ist die Ermöglichung der Digitalisierung, insbesondere bei Gründung und Verwaltung. So werden bspw. diverse Schriftformerfordernisse, bspw. bei