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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    25. Geburtstag: Für am Monatsersten geborene Kinder besteht kein Kindergeldanspruch mehr

    | Wird ein Kind 25 Jahre alt, verlieren Eltern den Kindergeldanspruch. Ist das Kind am zweiten Tag des Monats geboren, zahlt die Familienkasse für diesen Monat noch letztmals Kindergeld aus. Anderes gilt nach Auffassung der Familienkasse - und des FG Köln - , wenn das Kind am ersten Tag des Monats geboren wird. Dann vollendet es bereits einen Tag davor sein 25. Lebensjahr. Im Geburtstagsmonat gibt es somit kein Kindergeld. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 459 | ID 44689549

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