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  • · Fachbeitrag · Kfz-Eigenverbrauch

    So lassen sich die Anteile der privaten Pkw-Nutzung einfach reduzieren

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    In der täglichen Beratungspraxis ist eins gewiss: Bei nahezu jedem gewerblich oder freiberuflich tätigen Mandanten befindet sich ein Kfz im Betriebsvermögen. Aufgrund der privaten Mitbenutzung sind regelmäßig hohe Privatanteile zu versteuern. Dies erfolgt i. d. R. nach der pauschalen 1 %-Methode. Wie der Ansatz legal und zum Teil ganz einfach reduziert werden kann, erläutert AStW mit zehn Praxistipps.

     

    Tipp 1: Bei Fahrzeugerwerb Sonderausstattung nachträglich einbauen

    Ausgangsgröße für die Ermittlung von Privatanteilen nach der 1 %-Methode ist der Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung (BMF 18.11.09, IV C 6 ‒ S 2177/07/10004, Tz. 10; BFH 13.10.10, VI R 12/09). Die Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Preisminderungen ist unerheblich. Der Trick besteht darin, bei Erwerb eines Neuwagens einfach nachrüstbare Sonderausstattungen wie Alufelgen, Spezialbereifung, Standheizung oder Anhängerkupplung nicht ab Werk zu bestellen. Diese wird vielmehr nach erfolgter Erstzulassung eingebaut. Infolgedessen ist für die Besteuerung ein geringerer Bruttolistenpreis zugrunde zu legen. Die Steuerbelastung sinkt. Dabei ist der Vorteil derart groß, dass auch höhere Kosten für den nachträglichen Einbau problemlos ausgeglichen werden.

     

    • Beispiel

    Ulf hat für 50.000 EUR einen Neuwagen erworben. Der Bruttolistenpreis beträgt 60.000 EUR. Nach Erstzulassung lässt er für 5.500 EUR einfach nachrüstbare Sonderausstattung einbauen. Bei Einbau der Sonderausstattung ab Werk hätte er zwar nur einen Aufpreis von 5.000 EUR zahlen müssen, der Bruttolistenpreis würde dann aber nicht 60.000, sondern 65.000 EUR betragen.

     

    Lösung: Auch wenn der nachträgliche Einbau zu Mehrkosten von 500 EUR führt, rentiert sich dieser. Der jährliche Privatanteil beträgt 60.000 EUR × 1 % × 12 Monate, also 7.200 EUR.

    Bei einem Einbau ab Werk würde sich dieser auf 65.000 EUR × 1 % × 12 Monate, also 7.800 EUR erhöhen. Beträgt der Steuersatz 40 %, ergibt sich eine jährliche Ersparnis von 240 EUR (600 EUR × 40 %). Damit werden bereits nach zwei Jahren die Mehrkosten des nachträglichen Einbaus eingespart. In den Folgejahren ergibt sich ein effektiver Vorteil. Hinzu kommen Ersparnisse bei der Umsatzsteuer und den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.

         

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