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  • · Fachbeitrag · Kapitaleinkünfte

    Nutzungsersatz bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags

    Viele Darlehensnehmer nutzten in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Das Ziel war klar: Darlehensnehmer versuchten so, einen Darlehensvertrag mit niedrigeren Zinsen abschließen oder die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen zu können. In bestimmten Fällen musste die Bank einen Nutzungsersatz an den Darlehensnehmer bezahlen.

     

     

    Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Finanzgerichtsurteile zur steuerlichen Behandlung solcher Zahlungen, auf anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof und auf die Verwaltungsauffassung hin. Die Verwaltung sieht in diesen Zahlungen der Bank steuerpflichtigen Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, bei dem die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug besteht.


    PRAXISTIPP | Behält die Bank von solchen Zahlungen für den Nutzungsersatz Kapitalertragsteuer ein, sollte eine Anlage KAP beim Finanzamt eingereicht werden, in der die Besteuerung mit null EUR beantragt werden sollte. Kommt das Finanzamt diesem Anliegen nicht nach, ist Einspruch gegen den betreffenden Steuerbescheid einzulegen und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO zu beantragen. Dabei sollte auf die Revisionsverfahren beim BFH mit den Aktenzeichen VIII R 5/21 und VIII R 3/22 verwiesen werden.


    Fundstelle

    • LfSt Bayern, Fachinformation zum 2.6.22, S 2204.1.1-4
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 744 | ID 48549945

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