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  • · Nachricht · Kapitaleinkünfte

    Keine Vorabpauschale 2021 für Fondsanleger

    | Seit 1.1.2018 müssen Fondsanleger für ganz oder teilweise thesaurierende Fonds jedes Jahr eine sogenannte Vorabpauschale versteuern. Die Höhe dieser Vorabpauschale wird ermittelt, indem 70 % des Basiszinses der Bundesbank mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn multipliziert wird. Für das Steuerjahr 2021 müssen Fondsanleger keine Vorabpauschale versteuern. Hintergrund: Der Basiszins für 2020 ist negativ, nämlich ‒ 0,45 %. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 260 | ID 47268240

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