· Fachbeitrag · Kabinett beschließt Gesetz für digitale Identitäten
Einfacher, sicherer und europaweit nutzbarer Identitätsnachweis per Smartphone
Die Bundesregierung hat am 20.5.26 den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Ziel ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der die Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Das erleichtert zahlreiche Alltagsprozesse – von Behördengängen bis zu Vertragsabschlüssen – und funktioniert europaweit. |
Einfacher Zugang zu Verwaltungsleistungen und Wirtschaft
Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können. Die Einführung der EUDI-Wallet soll Erleichterungen in vielfältigen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, beispielsweise im Banken- und Zahlungswesen und im Bereich Social Media sowohl allgemein als auch gegebenenfalls bei einer Alterskontrolle bringen.
Hohe Sicherheitsstandards und Datenschutz
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Anwendung höchsten Sicherheitsanforderungen genügt: Mit der EUDI-Wallet steht zum ersten Mal ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Gleichzeitig werden Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.
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