· Fachbeitrag · Unternehmensrechtsrahmen
Vorschlag für ein „28. Regime“ und die neue Rechtsform „EU Inc.“ vorgelegt
Ein Meilenstein zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit soll die Etablierung eines „28. Regimes“ sein, eines einheitlichen europäischen Unternehmensrechtsrahmens, in Ergänzung zu den 27 bestehenden in den Mitgliedstaaten sowie zu den über 60 einzelstaatlichen Gesellschaftsformen. Innerhalb des europäischen Binnenmarkts sollen insbesondere innovative Unternehmen und Start-ups in grenzüberschreitenden Tätigkeiten gefördert werden. |
Aktueller Stand
Aufbauend auf den Draghi- und Letta-Report und weiter konkretisiert hat das Europäische Parlament am 20.1.2026 die Entschließung „Das 28. Regime: Ein neuer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen“ angenommen. Die Europäische Kommission hat nunmehr am 18.3.2026 einen konkreten Legislativvorschlag präsentiert.
Geplant sind rechtliche Regelungen, aufbauend auf bestehenden Rechtsregimen (insbesondere Gesellschaftsrecht, Register/Digitalrecht, einzelne Elemente des Insolvenzrechts usw.), um Unternehmen in ihrem Lebenszyklus – von Gründung bis Liquidation – von der heute erforderlichen Vielzahl unterschiedlichster Regelungen und Anforderungen zu entlasten. Eine deutliche Änderung des Status quo. Gesellschaftsrechtliches Kernelement soll die EU-weit einheitliche Rechtsform EU Inc. sein. Hinzu kommt die Betrachtung des Lebenszyklus in vollständig digitaler Form sowie Elemente mit Blick auf Investitionen und Wachstum. Nach Kommissionsunterlagen lassen sich die Eigenschaften des Rahmenwerks des „28. Regimes“ wie folgt zusammenfassen:
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