· Fachbeitrag · Indexmiete, Kurzzeitvermietung, möblierte Wohnungen
Bundesregierung will Mieterschutz weiter verbessern
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Gerade in Ballungsräumen wird es potenziellen Mietern immer schwerer gemacht, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das liegt auch daran, dass die Handhabung der vom Bundestag beschlossenen Mietpreisbremse häufig unklar ist. Jetzt will die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Lücken im sozialen Mietrecht schließen und so den Schutz von Mietern verbessern. Was ist geplant? |
Hintergrund
In den letzten Jahren sind die Preise für Mietwohnungen beträchtlich angestiegen, vor allem in Ballungsräumen. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten haben sich in der Zeit von 2010 bis 2024 durchschnittlich verdoppelt. Allein in der Zeit von 2022 bis 2024 sind sie um über 20 % gestiegen Auf den Mietpreisanstieg hat die Bundesregierung mit der Mietpreisbremse reagiert: Im Juni 2025 hat der Bundestag die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis 31.12.2029 beschlossen (BT-Drs. 21/322), die es bereits seit 2019 gibt und die zuletzt bis Ende 2025 befristet war. Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Die Landesregierungen können hierfür betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen (§ 556d Abs. 2 BGB). Bei der Neu- und Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Beachten Sie — Bereits im Juli 2019 hatte das BVerfG entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) nicht verfassungswidrig sind: Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfG 18.7.19, 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18). Anfang 2026 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Verfassungsmäßigkeit der sog. Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 bestätigt (BVerfG 8.1.26, 1 BvR 183/25).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig