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  • · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Teilerlass der Grundsteuer 2021: Stichtag 31.3.2022

    Mandanten, die im Jahr 2021 eine Immobilie vermieteten und Mietausfälle verkraften mussten oder die eine Immobilie ohne eigenes Verschulden nicht vermieten konnten, bekommen auf Antrag einen Teil der im Jahr 2021 gezahlten Grundsteuer erstattet. Voraussetzung dafür: Der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer wird bis zum 31.3.2022 bei der Gemeindeverwaltung gestellt.

     

    Bei einer Mietminderung von mehr als 50 % erstattet die Gemeinde 25 % der für 2021 festgesetzten Grundsteuer. Bei einem Mietausfall von 100 % beträgt der Erstattungsbetrag 50 % der Grundsteuer 2021.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 220 | ID 47975194

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