· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Registermodernisierungsgesetz beschlossen ‒ Die wichtigsten Änderungen im Überblick
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Nach dem Bundestag hat am 5.3.2021 der Bundesrat dem „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz ‒ RegMoG“ vom 28.3.2021) zugestimmt (BGBl I, 591). Dieses „Mantelgesetz“ beinhaltet zum einen das „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz ‒ IDNrG)“ und als Folge dessen Änderungserfordernisse in 20 weiteren Gesetzen. Das RegMoG ist überwiegend am 7.4.2021 in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Gesetzesänderungen. |
1. Vorbemerkung
Die Datenhaltung natürlicher Personen in der Bundesrepublik Deutschland ist entsprechend der staatlichen Strukturen und fachlichen Zuständigkeiten überwiegend dezentral organisiert. Aufgrund verschiedener Ursachen (z. B. Transkriptionsfehler, Namensverwechslungen, unterschiedliche Aktualisierungsfrequenzen und verschiedenartige fachliche Anforderungen) liegen teilweise unterschiedliche Daten in den einzelnen Fachregistern vor. Somit werden uneinheitliche personenbezogene Daten in den verschiedenen Verwaltungsbereichen verwendet, obwohl tatsächlich ein und dieselbe natürliche Person betroffen ist. Dies erschwert die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dem soll durch das Registermodernisierungsgesetz abgeholfen werden.
Dazu wird eine Identifikationsnummer in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern eingeführt, mit der gewährleistet werden soll, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Es wird auf die vorhandenen Strukturen der Identifikationsnummer nach § 139b AO (Steuer-Identifikationsnummer) aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt. Die Bürger werden durch das neue Gesetz insgesamt entlastet, da sie weniger personenbezogene Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssen, und Verwaltungsabläufe werden erleichtert. Der Datenaustausch erfolgt aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage bzw. nur mit Zustimmung des Einzelnen. Ein sogenanntes Datencockpit sorgt für Transparenz, indem Bürger kontrollieren können, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.
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