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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Gesetz zur Umsetzung der Ertragsteuerinformation verabschiedet

    von Dipl.-Vw., LL. M. Eur. Dr. Sascha Genders, Würzburg

    Am 11.5.2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes“ verabschiedet. Entgegen dem Gesetzesentwurf haben auf Empfehlungen des Rechtsausschusses einige Änderungen Eingang in das Gesetz gefunden, insbesondere was den Bußgeld-/Ordnungsgeldrahmen und die Fristen zur Veröffentlichung von Informationen anbelangt. Im Anschluss an die Befassung im Bundesrat erfolgt die Verkündigung des Gesetzes ‒ eine Zustimmung des Bundesrats braucht es bei dem Einspruchsgesetz nicht. Die Pflicht zur Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen gilt für betroffene Unternehmen für die nach dem 21.6.2024 geltenden Geschäftsjahre.

     

    Steuertransparenz im Blick

    Ziel des Ertragsteuerinformationsgesetzes und der Richtlinie EU 2021/2101 ist die Stärkung der Steuertransparenz in Europa. Durch das Gesetz sollen Ertragsteuerinformationen nach EU-Mitgliedstaaten oder definierten Steuerhoheitsgebieten, in denen ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausübt („public Country by Country Reporting on Taxes“), bereitgestellt und damit durch Erstellung beziehungsweise Offenlegung von Ertragsteuerinformationen transparent gemacht werden. Im Ertragsteuerinformationsbericht müssen Informationen zu Art der Geschäftstätigkeit, Anzahl der Arbeitnehmer, Erträgnisse, Gewinn/Verlust vor Ertragsteuer, zu zahlende/gezahlte Ertragsteuer etc. aufgezeigt werden.

     

    Erreicht werden soll die Transparenz inklusive Umsetzung der Anforderungen durch Ergänzungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) beziehungsweise mithilfe von verschiedenen Änderungen im Handelsbilanzrecht. Im Detail betrifft dies zum Beispiel insbesondere Offenlegungspflichten, Konkretisierungen mit Blick auf Inhalt und Ausgestaltung der Pflichtangaben, Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie das zu etablierende Sanktionsregime.

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