· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ‒ erste Informationen zum neuen Optionsmodell
| Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.6.2021 das neue KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts) verabschiedet. Das Herzstück des Gesetzes ist das neue Optionsmodell, nach dem Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag wie Körperschaften besteuert werden können. Dieses Optionsmodell wird in der Beratungspraxis noch für viel Furore sorgen. Hier schon mal die ersten Eckdaten zu dieser Neuregelung. | 
Antrag auf steuerliche Behandlung wie eine Personengesellschaft
Die Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft ist im neuen § 1a KStG zu finden. Optierende Gesellschaften im Sinn von § 1a KStG werden in § 1 KStG in die Aufzählung unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften aufgenommen.
Beachten Sie | Das Optionsmodell kommt nur für unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaften ‒ also für Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland ‒ in Betracht. Für beschränkt körperschaftsteuerliche Unternehmen ist das neue Optionsmodell nicht anzuwenden.
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