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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Die steuerlichen Pläne aus dem Koalitionsvertrag: Was kommt jetzt auf uns zu?

    Im April 2025 haben die CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Blickt man auf die steuerlichen Aspekte, dann sind einige Vorhaben bereits präzise formuliert (z. B. dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer oder die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % ebenfalls zum 1.1.2026). Vielfach handelt es sich aber leider „nur“ um Absichtserklärungen. Die genaue Ausgestaltung bleibt der Gesetzgebung vorbehalten.

     

    Bei allen nachfolgend auszugsweise vorgestellten Steuerplänen gilt: Die Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

     

    Unternehmensteuer und Investitionen

    Für Ausrüstungsinvestitionen (bewegliche Anlagen wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge) plant die neue Bundesregierung einen sogenannten Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.