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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Beschlossene Sache – Neue Spielregeln im Verbraucherkreditrecht ab November 2026

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Am 18.5.2026 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität“ verkündet worden (BGBl I 26, Nr. 139), das der Bundestag am 17.4.2026 beschlossen hat (BT-Drs. 21/1851 und 2459). Der Bundesrat hat am 8.5.2026 zugestimmt (BT-Drs. 209/26 [B]). Besserer Verbraucherschutz und Ausweitung der Schutzvorschriften auf Kleinkredite, zins- und gebührenfreie Kredite und „Buy now, pay later“-Kredite: Damit soll der Verbraucherschutz bei Kreditverträgen deutlich verbessert werden. AStW informiert über die Eckpunkte der Umsetzung im Zivilrecht.

     

    Umsetzung der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie

     

    Zielsetzung der EU-Richtlinie

    Die Richtlinie (EU) 2023/2225 – Verbraucherkredit-RL (ABl. L 2023/2225, 30.10.23) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU bis zum 20.11.2025 zur Umsetzung in nationales Recht. Ziel der neuen Verbraucherkredit-RL ist es in erster Linie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen und den Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu stärken. Auf diese Weise soll der freie Verkehr von Kreditangeboten unter den bestmöglichen Bedingungen für Anbieter wie auch für Nachfrager von Krediten stattfinden können. Die neue Richtlinie war insbesondere auch erforderlich, um die technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Zudem sind neue Kreditprodukte entstanden, die teilweise zu einer Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Regelungen der bisherigen Verbraucherkredit-RL geführt haben.

     

    Nach der Verbraucherkredit-RL werden künftig erstmals auch sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle in den Anwendungsbereich der Schutzvorschriften einbezogen. Damit ist auch bei diesen Käufen künftig vorab eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sind künftig auch bereits bestehende Verbindlichkeiten aus zuvor abgeschlossenen „Buy now, pay later“-Geschäften zwingend zu berücksichtigen.