· Fachbeitrag · Fragen und Antworten rund um die Beantragung
Die neue E-Auto-Förderung
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Wer ein neues E-Auto kauft, kann Geld vom Staat bekommen: Mindestens 1.500 EUR und maximal 6.000 EUR sind möglich – rückwirkend ab 1.1.2026. AWSt informiert, was beim Antragsverfahren zu beachten ist. |
Rückblick: Abermaliges Zuschussprogramm zur Förderung der E-Mobilität
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, nach dem bis Ende 2023 geltenden Umweltbonus ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1.1.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Förderung besteht aus einer Basisprämie, einem Familienzuschlag und einer sozialen Staffelung. Insgesamt kann die Unterstützung – je nach Einkommen und Familienstand – bis zu 6.000 EUR betragen. Über Einzelheiten der neuen Förderung wurde in AWSt bereits berichtet (Jahn, AWSt 03/2026, S. 216, ID 50702124).
Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität sichert Förderung
Der BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 15.4.2026 eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage – das Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität – war Teil eines im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851, 21/2459). Der Bundestag hat der Empfehlung am 17.4.2026 zugestimmt.
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