· Fachbeitrag · Förderprogramme
Neues Programm zur Förderung der Elektromobilität – Für wen gilt es und was ist zu beachten?
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Die Bundesregierung unterstützt ab 2026 wieder den Umstieg auf E-Mobilität: Privatpersonen erhalten beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bis zu 6.000 EUR Förderung – rückwirkend ab dem 1.1.2026. Wir informieren Sie im Folgenden, wer profitiert – und wer nicht. |
Zuschussprogramm zur Förderung der E-Mobilität bis Ende 2023
Umweltbonus
Durch die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Förderrichtlinie des BMWi 29.6.16, BAnz AT 1.7.16 B1) wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein sog. Umweltbonus als Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge und für Plug-in-Hybride i. H. v. bis zu 6.000 EUR gewährt und grundsätzlich jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie finanziert. Sie wurde ab 2020 durch eine zusätzliche Innovationsprämie aufgestockt.
Mit dem Umweltbonus wollten Bundesregierung und Industrie die Akzeptanz für diese umweltfreundliche Technologie bei den Käufern steigern. Mit der Abwicklung war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Förderfähig war der Erwerb eines erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs gem. der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
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