13.01.2026 · Fachbeitrag · Forschungszulage
Zeitliche Anwendung des Bonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
| Grundsätzlich beträgt der Forschungszulagensatz im Rahmen der Forschungszulage 25 %. Doch wer nachweisen kann, dass er ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) i. S. d. Anhangs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ist, bekommt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Forschungszulagengesetz (FZulG) einen Bonus von 10 %. Der Forschungszulagensatz für KMU beträgt sonach 35 %. Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene ist dieser 10%ige Bonus zeitlich erst für Aufwand anzuwenden, der nach dem 27.3.2024 entstand. |
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