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  • · Fachbeitrag · Finanzierungsbeziehungen nach dem AStG

    Steuer-1 × 1 für die Beratungspraxis

    Mit BMF-Schreiben vom 12.12.2024 wurden die neuen „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024“ veröffentlicht. In diesem Schreiben befinden sich Ausführungen zur Fremdfinanzierung zwischen nahestehenden Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Gemeint sind Ausführungen zur bereits am 1.1.2024 in Kraft getretenen Neuregelung nach § 1 Abs. 3d AStG. Hier eine Betrachtung dieser neuen Vorschrift aus Sicht eines Praktikers.

     

    Ausführungen zur Neuregelung nur für AStG maßgeblich

    Bevor die zum 1.1.2024 in Kraft getretene Neuregelung nach § 1 Abs. 3d AStG und die Ausführungen dazu in den neuen Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2024 näher beleuchtet werden, zunächst zwei wichtige Hinweise:

     

    • 1. Die Grundsätze zu Verrechnungspreisen und die gesetzlichen Bestimmungen zu § 1 Abs. 3d AStG greifen nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Korrekturen nach dem Außensteuergesetz. Bei Korrekturen nach nationalen Gesetzen (z. B. bei Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung) sind diese neuen Ausführungen nicht anwendbar.