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  • · Fachbeitrag · Europäisches Parlament verschlankt Berichtspflichten

    EU-Parlament beschließt Vereinfachungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Am 13.11.2025 hatte das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus I-Pakets abgestimmt, das insbesondere Lockerungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den Pflichten nach EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) vorsieht. Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen hat das EU-Parlament am 16.12.2025 final die Erleichterungen beschlossen, die Zustimmung des Ministerrats gilt als Formsache. Damit können Unternehmen aufatmen: Sie werden deutlich von bürokratischen Verpflichtungen befreit.

     

    Hintergrund

    Die ursprüngliche EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sah vor, Unternehmen zu verpflichten nachzuweisen, dass in ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorkommen.

     

    Die CSDDD wurde 2024 beschlossen und war eigentlich bis Ende Juli 2026 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Sie sollte ab 2027 gelten. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wurde auf Intervention der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft durch die sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie (RL EU 2025/794) um ein Jahr bis zum 26.7.2027 verlängert.