· Fachbeitrag · Elektronischer Widerrufsbutton
Umsetzung von EU-Vorgaben im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht auf dem Weg
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Mit einem vom Bundeskabinett am 3.9.25 beschlossenen Gesetzentwurf sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden. |
Hintergrund
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 (22.11.23, ABL 28.11.23) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 19.12.25 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, um der Richtlinie nachzukommen. Die nationalen Umsetzungsvorschriften sind strikt ab dem 19.6.26 anzuwenden. Ziel dieser Richtlinie ist in erster Linie die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt. Um allen Verbrauchern in der EU ein hohes Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen, ist eine vollständige Harmonisierung notwendig.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 (28.2.24, ABl. V. 6.3.24) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 27.3.26 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, um der Richtlinie nachzukommen. Die nationalen Umsetzungsvorschriften sind ab dem 27.9.26 anzuwenden. Ziele dieser Richtlinie sind insbesondere, den Verbraucher zur Förderung nachhaltigen Konsums in die Lage zu versetzen, besser informiert geschäftliche Entscheidungen zu treffen, Praktiken zu beseitigen, die die nachhaltige Wirtschaft schädigen und Verbraucher daran hindern, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen, sowie eine bessere und kohärentere Anwendung des Verbraucherrechtsrahmens der EU sicherzustellen.
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