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  • · Fachbeitrag · DSGVO

    Hohes Bußgeld wegen eines großen und offenen E-Mail-Verteilers

    von RA Thomas Feil, Hannover

    | Der Schutz personenbezogener Daten kann auch durch Privatpersonen bei der Nutzung offener Mailverteiler verletzt werden, wie jetzt ein Fall aus Sachsen-Anhalt zeigt. |

     

    Bußgeld wegen Hunderter offener Mailadressen

    Der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose hat aus diesem Grund mehrere Bußgelder gegen einen Mann aus Merseburg verhängt, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Der Mann habe im Zeitraum zwischen Juli und September 2018 wiederholt E-Mails an Hunderte Personen verschickt, ohne die E-Mail-Adressen im BBC zu verstecken.

     

    Die E-Mails haben unter anderem Beschwerden, Stellungnahmen, sowie Strafanzeigen gegen Vertreter aus Presse, Politik und Wirtschaft enthalten. Die Inhalte allein seien zwar legitim gewesen, da E-Mail-Adressen jedoch als personenbezogene Daten gehandelt werden, sei der Umgang mit den Daten nicht rechtmäßig gewesen.

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