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  • · Fachbeitrag · Datenschutzgrundverordnung

    Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen der Finanzverwaltung

    Der BFH hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte nach Ansicht der Steuerpflichtigen das FA gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen. Die Steuerpflichtige machte daher unmittelbar beim FG einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend.

     

    Das FG wies die Klage ab. Ein Schaden der Steuerpflichtigen sei nicht erkennbar, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz ausscheide.