· Fachbeitrag · Corporate Sustainability Reporting Directive
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Bundeskabinett beschließt Umsetzung der CSRD
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Die Bundesregierung hat am 3.9.25 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die europäische CSRD in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Welche neuen Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind vorgesehen? |
Hintergrund
Die CSRD ist Teil des „European Green Deal“ und der Strategie der EU-Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 6.7.24 abgelaufen. Ein erster Umsetzungsgesetzentwurf, der während der 20. Legislaturperiode in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden war, ist nach dem Bruch der Ampelregierung nicht umgesetzt worden.
Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung beschlossen
Am 3.9.25 hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD beschlossen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in deutsches Recht zu überführen.
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